Der Heilpraktiker für Physiotherapie ist ein staatlich geprüfter Physiotherapeut, welcher durch das örtliche Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Ausübung einer heilenden Tätigkeit erteilt bekommen hat, ohne Arzt zu sein. Somit kann und darf der Heilpraktiker für Physiotherapie ohne Weisung eines Arztes selbständig Diagnosen erstellen und eine physiotherapeutische Behandlung empfehlen, eigene Heilmittel-Rezepte wie z.B. für Krankengymnastik erstellen sowie diese auch selbst ableisten. Das bedeutet für unsere Patienten: 1. Intensive und fachliche Befunderhebung/Diagnostik inkl. Erstellung einer Diagnose sowie die detaillierte Erläuterung des Befundes 2. Erstellung und Besprechung eines Physiotherapie-Behandlungsplanes sowie ggf. Ausstellung eines Heilmittel-Rezeptes 3. Diagnosebezogene Behandlung zur Linderung oder Behebung der Beschwerden mit allen zur Verfügung stehenden, physiotherapeutischen Mitteln 4. Bei Bedarf Erstellung eines schriftlichen Befundes, z.B. zur Weiterleitung an andere medizinische Institutionen oder auch Kostenträger